Kirchliche Trauung – der Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung

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Wenn das Hochzeitspaar in die Kirche einzieht, sind die Eheleute bereits rechtsgültig miteinander verheiratet. Die standesamtliche Hochzeit wird von der evangelischen Kirche anerkannt. In der nachfolgenden Trauung tritt die Gemeinde im Gebet für die Eheleute ein. Und die Pfarrerin bzw. der Pfarrer spricht ihnen den Segen Gottes zu.

 

Ein geeigneter Termin sollte frühzeitig mit dem zuständigen Pfarramt abgestimmt werden. Einige Wochen vor der Hochzeit kommt es zum Traugespräch. Die Pfarrerin bzw. der Pfarrer nimmt die förmliche Anmeldung vor. Der Traugottesdienst wird vorbesprochen und der Sinn der Trauung erläutert. Dabei wird die Vorgeschichte der Hochzeit lebendig. Und es kommen Erwartungen und Hoffnungen für die Ehe zur Sprache.

 

Konkrete Absprachen zur Trauung betreffen etwa den Trauspruch und die von ihm ausgehende Predigt. Ferner geht es um die von der Gemeinde zu singenden Lieder. Aber auch die weitere musikalische Gestaltung der Trauung ist ein Thema. Mögliche Gesangsstücke sollten sorgfältig ausgewählt werden. Denn die Feier trägt ihrem Wesen nach gottesdienstlichen Charakter.

 

Nicht selten gehen ein evangelischer und ein katholischer Christ miteinander die Ehe ein. In diesem Fall sollte frühzeitig auch der Kontakt zum katholischen Pfarramt gesucht werden. Es ist wichtig, die "Dispens von der Formpflicht" einzuholen. Denn erst dann wird die evangelisch geschlossene Ehe von der katholischen Kirche als rechtmäßig anerkannt.

 

Die kirchliche Trauung zielt auf die lebenslängliche Dauer der Ehe. Nach einer Scheidung findet keine Trauung mehr in der Kirche statt. Seelsorgerlich begründete Ausnahmen stehen dieser Regel nicht entgegen.

 

              Pfr. Dr. Thomas Knöppler, Crailsheim

Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihr Pfarramt und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin. Ihr zuständiges Pfarramt in der württembergischen Landeskirche finden Sie unter Gemeindefinder.