Gründen Sie mit uns die Diakoniestiftung im Landkreis Schwäbisch Hall

Dekan Altenmüller

 

Frau Albrecht

 

Herr Engel

 

Bereits mit einem Betrag von 500 Euro bringen Sie sich ins Fundament der Diakoniestiftung im Landkreis Schwäbisch Hall ein. Sie wirken so wesentlich am Aufbau der Diakoniestiftung mit.  

 

Diakoniestiftung

Mauerstraße 5

74523 Schwäbisch Hall

Telefon: 0791 94674-0

E-Mail: w.engeldontospamme@gowaway.diakonie-schwaebisch-hall.de

Homepage: http://www.diakonie-schwaebisch-hall.de/diakoniestiftung/

Bankverbindung
VR Bank Schwäbisch Hall-Crailsheim eG
IBAN: DE14 6229 0110 0004 1000 00
BIC: GENODES1SHA

Sparkasse Schwäbisch Hall-Crailsheim
IBAN: DE57 6225 0030 0001 8567 41
BIC: SOLADES1SHA

 

Den Menschen Gutes tun

Als Gründungsstifterin oder -stifter legen Sie in einer starken Gemeinschaft das Fundament der Diakoniestiftung im Landkreis Schwäbisch Hall.

Dank Ihres Beitrages kann die Diakoniestiftung ihre Arbeit aufnehmen, um den Menschen Gutes zu tun. 7

 

Stiftungszweck

Der Stiftungszweck kann insbesondere verwirklicht werden durch Zuwendungen an die Arbeitsbereiche des Diakonieverbandes, an die Förderung der diakonischen Arbeit in den Kirchengemeinden, an diakonische Einrichtungen.

 

Stiften setzt Zeichen!

Auch für Unternehmen (juristische Personen) ist es besonders interessant und sinnvoll, Gründungsstifter der Diakoniestiftung im Landkreis Schwäbisch Hall zu werden.

 

Vermächtnis und Erbschaft – Stifterinnen und Stifter bleiben

Was bleibt von mir in dieser Welt, wenn ich nicht mehr bin? Die letztwillige Verfügung (Testament) gibt oft Anlass, darüber nachzudenken, was wir von unserem Leben hinterlassen wollen. Auch durch ein Vermächtnis oder eine Erbschaft können Sie die Diakoniestiftung im Landkreis Schwäbisch Hall unterstützen. Über Ihren Tod hinaus können Sie so Menschen Gutes tun. Dadurch entscheiden Sie souverän, was mit diesem Teil Ihres Vermögens geschehen soll, und bestimmen, wo es seine Kraft entfaltet.Wenn Sie diesen Weg der Zuwendung gehen möchten, sollten Sie unbedingt mit Ihrem Notar sprechen. Er berät Sie neutral und vertraulich und sorgt dafür, dass Ihr Vermächtnis rechtzeitig und rechtsverbindlich niedergeschrieben wird und so auch zum Tragen kommt. Gern und unverbindlich vermitteln wir Ihnen vertrauenswürdige Kontakte.Durch die Gemeinnützigkeit der Diakoniestiftung ist die Zustiftung frei von Schenkungs- oder Erbschaftssteuer und bei der Übertragung von Grundvermögen wird keine Grunderwerbssteuer fällig. Die Höhe Ihrer Zustiftung wird also nicht geschmälert.

 

Stiftungsbroschüre um Downloaden