Informationen zum Friedhof unserer Kirchengemeinde

Der Friedhof in Wildenstein ist ein kirchlicher Friedhof. Er gehört der Evangelischen Kirchengemeinde und wird von ihr unterhalten.
 

Friedhofssatzung vom 26.11.2021

Er ist in erster Linie für Verstorbene aus dem Bereich unserer Kirchengemeinde bestimmt. Das Bestattungsrecht regelt Punkt I. der Friedhofssatzung. Fichtenauer Bürgern, die nicht in Wildenstein bestattet werden können, steht der kommunale Friedhof in Unterdeufstetten zur Verfügung.

Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte frühzeitig - am besten vor Eintritt des Todesfalls! - an Kirchenpflegerin Ilse Weiß oder Pfarrer Dürr.
 

Friedhofsgebühren vom 01.10.2021

Auf dem Friedhof gibt es Einzel- und Doppelgräber, Urnengräber und alle drei Grabarten auch als Rasengräber. Die Gebühren dafür finden Sie hier. Für alle Personen, die nicht Mitglied unserer Kirchengemeinde sind, wird ein Zuschlag von 50% auf die Grabnutzungsgebühren erhoben, sofern eine Bestattung möglich ist (vgl. Satzung oben).
 

Leitfaden - Stand Oktober 2023

Was ist zu tun, wenn jemand gestorben ist? - der Leitfaden mit wichtigen Hinweisen und Ansprechpartnern rund um eine Beerdigung kann dabei eine Hilfe sein.
 

Leitfaden für Bestatter - Stand Mai 2021

Bestattungsunternehmen, die auf dem Friedhof tätig sind, richten sich nach diesen Regeln.
 

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