Das Parlament der Württembergischen Evangelischen Landeskirche
Die Landessynodalen werden in Wahlkreisen gewählt, sind aber nicht Auftragsempfänger ihrer Wählerinnen und Wähler. Sie verpflichten sich in ihrem Gelübde, dafür Sorge zu tragen, "dass die Kirche in Verkündigung, Ordnung und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut werde.
Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.elk-wue.de/landeskirche/landessynode/