Die Landessynode ist das Parlament der Württembergischen evangelischen Landeskirche
Die Hauptaufgaben der Landessynode sind:
- die kirchliche Gesetzgebung
- Beschluss über den landeskirchlichen Haushalt und die Kirchensteuer
- das Recht, Anträge, Wünsche und Beschwerden an den Landesbischof und den OKR zu richten und Auskünfte von ihm zu verlangen
Die Landessynode ist mitverantwortlich für Zeugnis und Dienst der Kirche, ebenso für Lehr- und Gottesdienstordnung.
Die evangelische landeskirche in Württemberg ist die einzige Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), in der die Mitglieder der Landessynode direkt von den Gemeindegliedern gewählt werden (Urwahl).
Die Landessynodalen werden in Wahlkreisen gewählt, sind aber nicht Auftragsempfänger ihrer Wählerinnen und Wähler. Sie verpflichten sich in ihrem Gelübde, dafür Sorge zu tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Ordnung und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut werde.
Bei der letzten Kirchenwahl 2019 wurden im Wahlkreis Crailsheim, Blaufelden, Weikersheim in die landessynode gewählt:
Dr. Markus Ehrmann - Lebendige Gemeinde
Siegfried Jahn - Lebendige Gemeinde
Prof. Dr. Martina Klärle - Offene Kirche
Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.elk-wue.de/landeskirche/landessynode/